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Die Gefahrstoffverordnung wurde 2024 umfassend novelliert, um den Umgang mit Gefahrstoffen, insbesondere Asbest, in Bestandsgebäuden zu erleichtern und sicherer zu gestalten. Zu den wichtigen Änderungen zählen neue Regelungen für krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe der Kategorien 1A und 1B. Diese Stoffe erfordern nun spezielle Sicherheitsmaßnahmen, wie die Erstellung eines Maßnahmenplans, um Expositionen zu minimieren.
Eine wesentliche Änderung betrifft Asbest: Der ursprünglich vorgeschlagene Generalverdacht für Gebäude, die vor 1993 errichtet wurden, wurde abgeschwächt. Dadurch sollen umfangreiche technische Erkundungen vermieden werden, die bei Sanierungsprojekten notwendig gewesen wären. Gleichzeitig werden die Schutzvorschriften für Asbestsanierungen verschärft, um sicherzustellen, dass die Arbeiten weiterhin sicher für die beteiligten Arbeiter und die Umwelt ausgeführt werden.